Beschluss:
- Der Rat beschließt die Herrichtung und Einrichtung von Fachräumen als Automatisierungslabor im Berufskolleg 17 (Schwerpunkt gewerblich technische Ausbildungsberufe und Fachschule für Technik), Eitorfer Str. 18-20, Köln-Innenstadt (Deutz), mit Gesamtkosten in Höhe von rund 580.000 € (investiver Anteil: 500.000 €, konsumtiver Anteil: 80.000 €). Der Beschluss erfolgt im Vorgriff auf den Gesamtmaßnahmenkatalog zum Digitalpakt (Richtlinie Digitalpakt NRW) und steht unter dem Vorbehalt einer erteilten Förderungszusage durch das Land NRW. Der Rat stellt für die o.g. Maßnahme den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Zuwendung aus dem Digitalpakt wird in Höhe von 90% der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt, 10% der Kosten sind als Eigenanteil
zu tragen.
Zur Finanzierung der Maßnahme werden die Zuwendungen aus dem
Digitalpakt in Höhe von rd. 522.000 € (konsumtiv: rd. 72.000 €, investiv: rd.
450.000 €) in 2020 unterjährig im Rahmen der Bewirtschaftung im Teilplan 0301
Schulträgeraufgaben als Deckung zur Verfügung gestellt. Der Rat beschließt in
diesem Zusammenhang für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung von
Auszahlungsmitteln in Höhe von 450.000 € im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben
in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
–, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt.
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe
von 72.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels
unechter Deckung finanziert.
Bezüglich des städtischen
Eigenanteils in Höhe von rd. 58.000 € (konsumtiv: rd. 8.000 €, investiv: rd.
50.000 €) beschließt der Rat ferner für 2020 eine außerplanmäßige Bereitstellung
von Auszahlungsmitteln in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 0301
Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen –, bei der Finanzstelle 4050-0301-0-6014 Digitalpakt.
Die investive außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 50.000 € wird innerhalb
des Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben durch eine Wenigerauszahlung von
im Hpl. 2020/2021 für 2020 veranschlagten Mitteln des Förderprogramms Gute
Schule 2020 bei Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen -, Finanzstelle 4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020, gedeckt.
Der im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben entstehende Mehrbedarf in Höhe
von 8.000 € wird unterjährig in 2020 im Rahmen der Bewirtschaftung mittels
echter Deckung im Wege der Sollumbuchung innerhalb des Teilergebnisplans 0301
Schulträgeraufgaben aus veranschlagten Mitteln des Förderprogramm Gute Schule
2020 finanziert.
- Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Gewährung der Landesförderung, die Freigabe von Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, auf der Finanzstelle 4050-0301-0-6014, Digitalpakt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt