Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 60429/02 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB (vereinfachte Änderung) für das Gebiet zwischen Horbeller Straße, nördlicher Grenze des Flurstücks 316, Flur 48, Gemarkung Lövenich, Bundesautobahn A 4 und Toyota-Allee –Arbeitstitel: Marsdorf Ost in Köln-Junkersdorf, 1. Änderung- einzuleiten mit dem Ziel, im derzeit festgesetzten Gewerbegebiet die durch eine textliche Festsetzung ausgeschlossenen Betriebskindergärten zuzulassen. Die städtebaulichen Grundzüge der Planung sind durch diese geplante 1. Änderung nicht berührt. Ebenso braucht gemäß § 13 Abs. 3 BauGB keine gesonderte Umweltprüfung erfolgen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.