Sitzung: 19.03.2020 STA/0047/2020
Zusatz: 2. Durchgang
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3841/2019
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich
des Friedhofs Leidenhausen, westlich der Eiler Kleingartenanlage, südlich der
Wohnbebauung an der Leidenhausener Straße und am östlichen Ende einer
Stichstraße von der Schubertstraße, östlich der Haydnstraße sowie östlich der
Morzartstraße in Porz-Eil (Gemarkung Eil, Flur 9, Flurstücke 5/2, 30/1, 30/2,
31, 32, 33, 34, 47, 77, 79, 139, 143, 230, 250, und teilweise 40, 45, 212, 213,
269) —Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil— aufzustellen mit dem Ziel, Allgemeines
Wohngebiet mit Planungsrecht für ca. 150
Wohneinheiten in Einfamilien- und Doppelhäusern festzusetzen;
2. beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB
nach Modell 1 (Aushang);
Des Weiteren beschließt er der Stellungnahme der Verwaltung (vgl. Anlage 6) bezüglich der Anregungen aus der Bezirksvertretung Porz zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.