Beschluss: ungeändert beschlossen

5.2.1 Dieser schriftlicher Antrag des BDKJ vom 29.04.2020 gem. § 3 der Geschäftsordnung

des Rates der Stadt Köln wird von 6.2.2 vorgezogen und unter TOP 5.2.1 besprochen.

 

Beschluss:

Es ist der Wille des Jugendhilfeausschusses, die Fristverlängerung bis zum 30.06.2021

zur Verwendung der Mittel, welche im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 den Jugendverbänden zur Verfügung gestellt wurden, zu ermöglichen. Die Verwaltung nimmt den Wunsch zur Klärung mit der Kämmerei auf und wird im nächsten Jugendhilfeausschuss berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

  • 13 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         2 Enthaltungen: AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1)

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkung:

 

Herr Braun (Sportjugend im Stadtsportbund Köln e.V.) stimmt stellvertretend für Frau Kupferer ab.