Sitzung: 21.01.2008 AVR/026/2008
Antrag: Maßnahmen gegen Jugendkriminalität
Zusatz: (Tischvorlage)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss über den Änderungsantrag:
Die Anlage 5 wird wie folgt geändert:
Ziff 3:
Im ersten Punkt wird für die
Gesundheitsverwaltung 1 Stelle zur Unterstützung der Koordination und
Anlaufstelle im Suchtbereich eingerichtet.
2 weitere Stellen werden für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen bei
Trägern aus der Suchtarbeit mit besonderen Erfahrungen mit den entsprechenden
Zielgruppen gefördert.
2 weitere Stellen, bisher im Bereich Suchtclearing vorgesehen, werden dem Amt
für Kinder, Jugend und Familie zur Steuerung und Intervention durch Streetwork
zugeordnet. Darüber hinaus erhält ein Träger aus dem Bereich
Diversionsmaßnahmen Zuschüsse für eine weitere Stelle.
Der Beschlusstext der Vorlage ist entsprechend zu ändern.
Anlage 6 a)
Die Verwaltung wird gebeten, das erfolgreiche Kölner Intensivtäterprogramm in
Absprache mit den Kooperationspartnern Polizei und Justiz in zwei
Zielrichtungen auszuweiten:
§
zahlenmäßiger Ausbau des Programms auf 150 Plätze
§
Einbeziehung sog. jugendlicher „Schwellentäter“,
die knapp unter der Einstufung zum Intensivtäter liegen
Wir fordern das Land auf, die Zusammenarbeit
in diesem Projekt auszubauen, ebenfalls entsprechende Ressourcen
bereitzustellen sowie vorhandene Handlungsspielräume - etwa zeitnahe
Strafverfolgung - zu nutzen. Die Stadt Köln ist bereit, dazu ihren Beitrag zu
leisten.
Die Maßnahmen des gesamten Konzeptes werden nach zwei Jahren extern bewertet
(evaluiert).
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in den Jugendhilfeausschuss verwiesen
Beschluss über die
Verwaltungsvorlage:
Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:
1. Der Rat beschließt zum Abbau von Jugendkriminalität und Delinquenz folgende Handlungs- felder
mit Gesamtkosten von 975.400 €/Jahr ab dem 01.01.2008,
zunächst befristet auf 5 Jahre, zu stärken:
·
Ausweitung
der präventiven Schulsozialarbeit ( Anlage 3) 230.400€
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt
für Kinder, Jugend und Familie 4 Stellen Dipl. Soz. Arb., Vgr. IVb/IVb+VG, Fg.
16 BAT eingerichtet.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008
werden entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern zur Verfügung
gestellt.
·
Steuerung
und Intervention durch Streetwork (Anlage 4)
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt
für Kinder, Jugend und Familie 1 Koordinationsstelle Dipl. Soz. Arb., Vgr. IVa,
Fg. 16 BAT sowie 2 Streetworkerstellen Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg.
10/17 BAT eingerichtet. 182.900€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008
werden entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
Für 2 weitere Stellen erhält die AWO einen
Zuschuss in Höhe von 115.200€
Zwischensumme: 528.500€
Aufnehmendes Suchtclearing (Anlage
5)
Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt
für Kinder, Jugend und Familie 2 Stellen Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG,
Fg. 10/17 BAT sowie beim Gesundheitsamt 3 Stellen Dipl. Soz. Arb.,
Vgr.
Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT eingerichtet. 310.100€
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008
werden entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern zur Verfügung
gestellt.
Darüber hinaus werden Zuschussmittel für
einen Träger im Drogenhilfesystem
in Höhe von 57.600€
bereitgestellt. Zur Frage der Trägerschaft
erfolgt eine gesonderte Beschlussvorlage.
Mitternachtssport
Projektmittel für gewaltpräventive
Sportangebote 79.200€
Zwischensumme: 446.900€
gesamt: 975.400€
Die Mittel für die Umsetzung des Projekts
sind vorläufig im HPL-Entwurf 2008 wie folgt veranschlagt: Produkt (060103),
Kinder- und Jugendarbeit, mit 853.300€; Produkt 080101, Sportförderung, mit
67.500€; (beim Produkt 020101), Allg. Sicherheit und Ordnung mit 79.200€.
2. Der Rat beschließt
weiterhin:
·
den
Ausbau der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Justiz und Polizei zu einem Netz
des Jugendrechts (Anlage 6) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
·
die
offene Kinder– und Jugendarbeit soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel ausgebaut und konzeptionell gestärkt werden.
In der Anlage 7 werden darüber hinaus weitere
Handlungsfelder beschrieben, die in der Zusammenarbeit bei der Verhütung von Jugendkriminalität
von Bedeutung sind und optimiert werden müssen.
Die Umsetzung des ersten Maßnahmepaketes ist
als Einstieg zu betrachten. Die Ergebnisse der jährlich geplanten
Auswertungskonferenz (s. Anlage 4), werden der Politik zeitnah mitgeteilt. Die
Maßnahmen sollen im Hinblick auf die Wirksamkeit einer externen Bewertung
(Evaluation) unterzogen werden. Der Rat wird zum Abschluss der Modellphase über
die Ergebnisse der externen Evaluation unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in den Jugendhilfeausschuss verwiesen