Nachtrag: 08.01.2008

Antrag: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

Zusatz: (Tischvorlage)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss über den Änderungsantrag:

1.    Der § 28 – Personalangelegenheiten der Hauptsatzung der Stadt Köln wird wie folgt gefasst:

„(1) Der Oberbürgermeister trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich oder in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.

(2) Für Bedienstete in Führungsfunktionen sind Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis des Bediensteten zur Stadt Köln verändern, durch den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister zu treffen. Dies gilt nicht bei Entlassungen auf eigenen Antrag sowie für Entscheidungen, für die gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

(3) Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Bei diesen Entscheidungen stimmt der Oberbürgermeister nicht mit. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, gilt Absatz 1.

(4) Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiterinnen/ Leiter von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einer anderen Wahlbeamtin/ Wahlbeamten oder dieser/diesem in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben einer persönlichen Referentin/ eines persönlichen Referenten oder einer Pressereferentin/ eines Pressereferenten“

2.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in Anwendung der oben genannten Absätze 1 bis 3 des § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln eine weitere Regelung für die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln zulässig ist. Eine Beschlussfassung ist dann gegebenenfalls mit einer separaten Vorlage herbeizuführen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Bediensteten in Führungsfunktionen zur Stadt Köln verändern, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen mitzuteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die kommende Ratssitzung verwiesen

 

 

Beschluss über die Verwaltungsvorlage:

Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:

 

Der Rat der Stadt Köln macht von seinem Recht gem. § 73 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO) Gebrauch und beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (hier: Neufassung von § 28 Hauptsatzung).


Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die kommende Ratssitzung verwiesen