Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt
durch die Bezirksvertretung, wird dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren
zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 75389/03 für den Bereich südlich
angrenzend an der Kaiserstraße auf der Höhe der Hausnummern 95 bis 99, begrenzt
im Osten durch eine angrenzende Grünfläche (Gemarkung Urbach, Flur 13,
Flurstück 496), im Süden und Westen begrenzt durch das Gewerbe- und
Industriegebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Nummer 75389/03 in
Köln-Porz-Urbach —Arbeitstitel:
Kaiserstraße in Köln-Porz-Urbach— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1
Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2. beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB nach Modell 1 (Aushang),
3. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimme von Frau Wilden und bei Enthaltung der CDU-Fraktion
zugestimmt.