Beschluss:

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung, wird dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 75389/03 für den Bereich südlich angrenzend an der Kaiserstraße auf der Höhe der Hausnummern 95 bis 99, begrenzt im Osten durch eine angrenzende Grünfläche (Gemarkung Urbach, Flur 13, Flurstück 496), im Süden und Westen begrenzt durch das Gewerbe- und Industriegebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Nummer 75389/03 in Köln-Porz-Urbach  —Arbeitstitel: Kaiserstraße in Köln-Porz-Urbach— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang),

3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Wilden und bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.