Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW wird entschieden und
gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens
nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen
Bebauungsplan für den Bereich südlich angrenzend an die Kaiserstraße auf der
Höhe der Hausnummern 95 bis 99, begrenzt im Osten durch eine angrenzende
Grünfläche (Gemarkung Urbach, Flur 13, Flurstück 496), im Süden und Westen
begrenzt durch das Gewerbe- und Industriegebiet des rechtskräftigen
Bebauungsplanes mit der Nummer 75389/03, aufzustellen mit dem Ziel, den
Ausschluss von großflächigem Einzelhandel mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
zur Umsetzung des vom Rat am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes (EHZK) festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig genehmigt.