Beschluss:

Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW wird entschieden und gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich südlich angrenzend an die Kaiserstraße auf der Höhe der Hausnummern 95 bis 99, begrenzt im Osten durch eine angrenzende Grünfläche (Gemarkung Urbach, Flur 13, Flurstück 496), im Süden und Westen begrenzt durch das Gewerbe- und Industriegebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Nummer 75389/03, aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von großflächigem Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Umsetzung des vom Rat am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) festzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig genehmigt.