„Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung des Bahnbrückenbauwerkes über die Innere Kanalstraße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe zur richtlinienkonformen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zu beantragen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.