Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4
Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu
diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die
mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich
keine Ansprüche für die Gesellschaft.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.