Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.