Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Stellplatzsatzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 5 IV [Anforderungen...] der Anlage 1 wird wie folgt umformuliert:

Sofern nach § 3 fünf Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind 20% dieser Fahrradabstellplätze für Spezialfahrräder, z.B. Lastenfahrräder oder Kinderanhänger herzustellen. Diese müssen die Abmessungen von mindestens 2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwendigen Verkehrsflächen haben. 20% der Fahrradabstellplätze sind weiterhin mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder zu versehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Boyens (AfD) zugestimmt.

 

Anschließend stellt sie den durch den beschlossenen Antrag geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit folgenden Änderungen:

 

§ 5 IV [Anforderungen...] der Anlage 1 wird wie folgt umformuliert:

Sofern nach § 3 fünf Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind 20% dieser Fahrradabstellplätze für Spezialfahrräder, z.B. Lastenfahrräder oder Kinderanhänger herzustellen. Diese müssen die Abmessungen von mindestens 2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwendigen Verkehrsflächen haben. 20% der Fahrradabstellplätze sind weiterhin mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder zu versehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Boyens (AfD) zugestimmt.