Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen abstimmen:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk beschließt die Stellplatzsatzung mit folgenden
Änderungen:
§
5 IV [Anforderungen...] der Anlage 1 wird wie folgt umformuliert:
Sofern nach § 3 fünf
Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind 20% dieser
Fahrradabstellplätze für Spezialfahrräder, z.B. Lastenfahrräder oder
Kinderanhänger herzustellen. Diese müssen die Abmessungen von mindestens
2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwendigen Verkehrsflächen haben. 20% der
Fahrradabstellplätze sind weiterhin mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrräder zu versehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Boyens (AfD)
zugestimmt.
Anschließend stellt sie den
durch den beschlossenen Antrag geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur
Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt
die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und
Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3
und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) mit folgenden Änderungen:
§ 5 IV [Anforderungen...]
der Anlage 1 wird wie folgt umformuliert:
Sofern
nach § 3 fünf Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind
20% dieser Fahrradabstellplätze für Spezialfahrräder, z.B. Lastenfahrräder oder
Kinderanhänger herzustellen. Diese müssen die Abmessungen von mindestens
2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwendigen Verkehrsflächen haben. 20% der
Fahrradabstellplätze sind weiterhin mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrräder zu versehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Boyens (AfD)
zugestimmt.