Sitzung: 26.05.2020 IR/0048/2020
Zusatz: vertagt aus der ausgefallenen Sitzung am 21.4.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1545/2019
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln, im Sinne der
Gemeindeordnung § 27, Abs. 8, Satz 1 bzw. der städtischen Hauptsatzung § 22 Abs.
7, Satz 3, dem Integrationsrat Köln weitere Kompetenzen zuzuweisen.
Die Verwaltung wird deshalb gebeten, dem Rat folgende Änderungen (kursiv hervorgehoben) der Regelungen in
§ 22 Abs. 7 der Hauptsatzung zur Entscheidung vorzulegen:
·
Hauptsatzung § 22 Abs. 7:
„Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung
mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen, und
kann dazu Vorschläge und Anregungen machen.
Dem Integrationsrat wird die
Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
Ø Verteilung
der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren gemäß der vom Rat
verabschiedeten Richtlinie
Ø Verteilung
der Mittel für Antirassismusarbeit gemäß der vom Rat verabschiedeten Richtlinie.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit Gegenstimmen der CDU und FDP