Zusatz: vertagt aus der ausgefallenen Sitzung am 21.4.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln, im Sinne der Gemeindeordnung § 27, Abs. 8, Satz 1 bzw. der städtischen Hauptsatzung § 22 Abs. 7, Satz 3, dem Integrationsrat Köln weitere Kompetenzen zuzuweisen.
Die Verwaltung wird deshalb gebeten, dem Rat folgende Änderungen (kursiv hervorgehoben) der Regelungen in § 22 Abs. 7 der Hauptsatzung zur Entscheidung vorzulegen:

·         Hauptsatzung § 22 Abs. 7:

„Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen, und kann dazu Vorschläge und Anregungen machen.

Dem Integrationsrat wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:

Ø  Verteilung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren gemäß der vom Rat verabschiedeten Richtlinie

Ø  Verteilung der Mittel für Antirassismusarbeit gemäß der vom Rat verabschiedeten Richtlinie.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit Gegenstimmen der CDU und FDP