Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.  Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1).

 

2.  Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung

  • ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG),
  • ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist,
  • ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen.

 

3.   Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finanzierten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a). Es ist ein kooperatives Büro der Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem stadtgesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren bestimmt wird.

 

4.  Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.