Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt
und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt die Leitlinien für
Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1).
2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung
der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung
- ab sofort
für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG),
- ab 2021
für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei
denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist,
- ab 2022
für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein
Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen.
3. Der Rat beschließt, das Büro für
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für
Öffentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den
Haushaltplan finanzierten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre
2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht Systematische
Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a). Es ist ein kooperatives Büro der Verwaltung
zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem
stadtgesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem
Auswahlverfahren bestimmt wird.
4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch einen Beirat
Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium
aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.