Sitzung: 28.05.2020 STA/0049/2020
Zusatz: Erneute Wiedervorlage, da die Bezirksvertretung nicht dem geänderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2020 gefolgt ist.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0427/2020
Die SPD-Fraktion
beantragt mündlich ihren Antrag aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld:
Beschluss (mündlicher
Antrag):
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. (wie Vorlage in
der Fassung Stadtentwicklungsausschuss v. 19.03.2020) … mit Erschließung
durch ein dritte Zufahrt über die Fuchsstraße zu prüfen;
2. (wie Vorlage);
3. (wie Vorlage).
Abstimmungsergebnis:
Gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
- beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Franz-Geuer-Straße, nordöstlich der Pellenzstraße 6, südlich der Stammstraße und westlich der Bezirkssportanlage (Siemens-Gelände, Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70 Flurstücke 808 und 1406) – Arbeitstitel: Franz-Geuer-Straße in Köln-Ehrenfeld – einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Kindertagesstätte und Gewerbe festzusetzen sowie die Errichtung einer Quartiersgarage zu prüfen;
- nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2;
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.