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Anschließend stellt er den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – erweitert um den geänderten Änderungsantrag
der FDP-Fraktion - zur Abstimmung:
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kölner
Gartenordnung zu aktualisieren und an die bestehende Rechtslage auf Bundes-
Landes- und EU-Ebene anzupassen. Insbesondere sind auch die in den vergangenen
Jahren beschlossenen städtischen Initiativen mit zu berücksichtigen.
Als Schwerpunkt der Überarbeitung soll dabei
insbesondere auf eine stärkere ökologische Funktion der Gartenflächen geachtet
werden.
Dabei ist auch zu prüfen, ob für folgende Sachverhalte Änderungsbedarf besteht:
·
Erhalt alter (Obst-) Bäume, die zu nah am Grundstücksrand oder auf der
"Schwarzliste" stehen (Änderung des Ausnahmetatbestandes des
Erhalts in einen Regeltatbestand, wenn keine Beschwerde von Nachbarn vorliegt)
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Vorschreiben einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche
(Wildblumenwiese, Teich, Hecke aus einheimischen Gehölzen)
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Klares
Bekenntnis für strukturreiche Gärten (z. B. Totholzecke, Trockenmauer,
Wildkräuterecke), die der Natur Vorrang gegenüber ästhetischen Gesichtspunkten
gibt.
·
Förderung
einheimischer Pflanzen
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Wegfall
Solarflächenbegrenzung (auf Dachfläche und Seite der Laube)
·
Anreize
für den Einsatz von Gartengeräten, die nicht benzin- oder dieselangetrieben
sind
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Überarbeitung
der "Schwarzliste" der pflanzbaren Gehölze (keine einheimischen Arten
verbieten)
·
Prüfung,
in welcher Form der Verstoß gegen Pestizideinsatz oder Salzeinsatz (auch zur
Unkrautbekämpfung) geahndet werden kann.
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Höhere
Hecken zulassen (ggf. auch "Fenster" möglich machen.)
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Bei der
Anlage von Gartenzäunen soll auf eine Durchlässigkeit Kleinsäugetiere (z.B.
Igel) geachtet werden.
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Prüfung, ob der
Beginn der Vogelschutzzeit auf
den 31.01 geändert werden kann
(Klimawandel)
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Kleintierhaltung
erlauben, wenn keine Belästigung der Nachbarn vorliegt.
·
Möglichkeiten
der ökologisch nachhaltigen Wegeunterhaltung (z.B. Schotterrasen)
Die Änderungen sind mit dem Kreisverband der Kölner Kleingärtner und
den Umweltverbänden abzustimmen. Ist kein Konsens zu erzielen, sind die
Alternativen darzustellen.
Die aktualisierte Gartenordnung ist dem Umweltausschuss zum Beschluss vorzulegen.
1.
Änderung
Die Vorschrift
einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche wird nicht auf Ebene jedes
Einzelgartens verfolgt. Eine ökologische
und klimatische Aufwertung der Allgemeinflächen ist erstrebenswert.
2.
Ergänzung
Die Förderung
einheimischer Pflanzen wird ergänzt um die Förderung von Pflanzen, die im
Rahmen des Klimawandels hier heimisch werden können.
3.
Ergänzung
Die Stadt wird
aufgefordert zu prüfen, wie weit sie in ihrem Umweltbildungsauftrag die
Fortbildung in den Kleingartenanlagen, ggf. mit der VHS und anderen, entwickeln
kann und das Umweltbildungskonzept um diese Zielgruppe ergänzt werden sollte.
4. Streichung
Auf politische
Vorgaben für die Gestaltung von Zäunen in Kleingartenanlagen wird verzichtet.
5. Ergänzung
Die neue
Regelung soll die Nutzung von Erdwärme fördern und ggf. auch die Förderung
durch Dritte möglich machen.
6. Ergänzung
Das Verbot des
Befahrens der Wege mit Motorfahrzeugen gilt nicht für elektrisch motorisierte
Rollstühle und Fahrräder. Dies muss auch nicht beantragt werden.
7. Ergänzung
Die Haltung von
Bienen gemäß §10(3) der heutigen Gartenordnung wird auf eine Anzeigepflicht
umgestellt.
8. Ergänzung
Der Ausschuss
bittet die Verwaltung, ihre beim 100-jährigen Jubiläum der Kleingärtner
dargestellte Perspektive für einen neuen Vertrag im Ausschuss für Umwelt und
Grün als Mitteilung zur Diskussion zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von SPD-Fraktion und Fraktion Die
Linke