Nachtrag: 25.05.2020 Nummer 14
Sitzung: 28.05.2020 SOZ/0046/2020
Zusatz: Nachtrag 25.05.2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1400/2020
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und
Senioren beschließt – zunächst bis einschließlich 2022 – die Ausschreibung
eines städtischen Förderprogramms zur Initiierung des Housing First-Ansatzes
als Ergänzung der vorhandenen Angebote der Wohnungslosenhilfe ab dem Jahr 2020
und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung des in der Anlage
beigefügten Förderprogramms.
Der Finanzausschuss
beschließt die Freigabe der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises in
Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe
von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 200.000 € für das
Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Unter
Maßgabe, dass die Verwaltung in dem als Anlage zu beschließenden Förderprogramm
die zu fördernden Personal- und Sachkosten der Träger, wie in der Sitzung
mündlich ausgeführt, berichtigt.
Die
zu fördernden korrekten Zahlen belaufen sich analog zu den Reso-Diensten für
die ambulante Betreuung nach § 67 ff. SGB XII auf:
Kostenposition p.a. |
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Personalkosten |
1 Vollzeitstelle |
71.400 € |
Verwaltungsgemeinkosten |
10% der Personalkosten |
7.140 € |
Sachkosten |
Arbeitsplatz, inkl. Fernsprechkosten und
IT-Kosten |
6.900 € |
Gesamtsumme |
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85.440 € |
Einstimmig
zugestimmt.