Nachtrag: 25.05.2020 Nummer 14

Zusatz: Nachtrag 25.05.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt – zunächst bis einschließlich 2022 – die Ausschreibung eines städtischen Förderprogramms zur Initiierung des Housing First-Ansatzes als Ergänzung der vorhandenen Angebote der Wohnungslosenhilfe ab dem Jahr 2020 und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung des in der Anlage beigefügten Förderprogramms.

 

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 200.000 € für das Haushaltsjahr 2021.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Unter Maßgabe, dass die Verwaltung in dem als Anlage zu beschließenden Förderprogramm die zu fördernden Personal- und Sachkosten der Träger, wie in der Sitzung mündlich ausgeführt, berichtigt.

 

Die zu fördernden korrekten Zahlen belaufen sich analog zu den Reso-Diensten für die ambulante Betreuung nach § 67 ff. SGB XII auf:

 

 

Kostenposition p.a.

 

 

Personalkosten

1 Vollzeitstelle

71.400 €

Verwaltungsgemeinkosten

10% der Personalkosten

7.140 €

Sachkosten

Arbeitsplatz, inkl. Fernsprechkosten und IT-Kosten

6.900 €

Gesamtsumme

 

85.440 €

 

 

Einstimmig zugestimmt.