Geänderter Beschluss (in der Fassung des Ausschusses Soziales und Senioren):

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt – zunächst bis einschließlich 2022 und

unter der Maßgabe, dass die Verwaltung in dem als Anlage zu beschließenden Förderprogramm die zu fördernden Personal- und Sachkosten der Träger wie in der Sitzung mündlich ausgeführt berichtigt  – die Ausschreibung eines städtischen Förderprogramms zur Initiierung des Housing-First-Ansatzes als Ergänzung der vorhandenen Angebote der Wohnungslosenhilfe ab dem Jahr 2020 und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung des in der Anlage beigefügten Förderprogramms.

 

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 für das Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 200.000 € für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

Die zu fördernden korrekten Zahlen belaufen sich analog bei den Reso-Diensten für die ambulante Betreuung nach § 67 ff. SGB XII auf: Kostenposition p.a.

Personalkosten

1 Vollzeitstelle

71.400 €

Verwaltungsgemeinkosten

10% der Personalkosten

7.140 €

Sachkosten

Arbeitsplatz, inkl. Fern-sprechkosten und IT-Kosten

6.900 €

Gesamtsumme

85.440 €

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt