Geänderter Beschluss (in der Fassung des Ausschusses Soziales und Senioren):
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt – zunächst bis einschließlich 2022 und
unter der Maßgabe, dass die Verwaltung in dem als Anlage zu beschließenden Förderprogramm die zu fördernden Personal- und Sachkosten der Träger wie in der Sitzung mündlich ausgeführt berichtigt – die Ausschreibung eines städtischen Förderprogramms zur Initiierung des Housing-First-Ansatzes als Ergänzung der vorhandenen Angebote der Wohnungslosenhilfe ab dem Jahr 2020 und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung des in der Anlage beigefügten Förderprogramms.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 für das Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 200.000 € für das Haushaltsjahr 2021.
Die zu fördernden
korrekten Zahlen belaufen sich analog bei den Reso-Diensten für die ambulante
Betreuung nach § 67 ff. SGB XII auf: Kostenposition p.a. |
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Personalkosten |
1 Vollzeitstelle |
71.400 € |
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Verwaltungsgemeinkosten |
10% der Personalkosten |
7.140 € |
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Sachkosten |
Arbeitsplatz, inkl.
Fern-sprechkosten und IT-Kosten |
6.900 € |
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Gesamtsumme |
85.440 € |
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt