Nach ausgiebiger Diskussion wird folgender
Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
Ø wie in ansprechender Form
(analog und digital) alle Kölner Haushalte
·
über die zur Wahl stehenden Institutionen ‚Oberbürgermeister*in‘,
‚Rat‘, ‚Bezirksvertretung‘
und ‚Integrationsrat‘,
·
über das aktive Wahlrecht (im Fall der Wahl des Integrationsrates soll
ein Hinweis über die Möglichkeit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die
wahlberechtigten Personen, die nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis
eingetragen sind, aufgenommen werden),
·
über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch
Briefwahl, durch Wahl in den Bürgerämtern)
informiert und wie sie zur Wahlteilnahme ermutigt
werden können.
Ø in welcher Weise der Kölner
Integrationsrat - analog zur Kampagne zur Europawahl - zur Steigerung der
Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl NRW-weit zu einer
„Integrationsratswahlchallenge“ aufrufen kann und bittet die Verwaltung, dies
zu unterstützen.
Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen von Köln aus
alle Städte und Gemeinden in einen Wettbewerb in digitaler und analoger Form
mit einbezogen werden mit dem Ziel, in ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant
zu erhöhen.
Ø
inwieweit die ohnehin geplanten Wahlinformationen der Stadt Köln
entsprechend gestaltet und ggf. angepasst werden können.
Die Prüfergebnisse sind dem Rat zur Sitzung am
18.06.2020 zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt