Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages unter der Maßgabe, dass die im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales gestellten Fragen beantwortet werden:
1. Der Rat beschließt die Umsetzung des Förderprogramms über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt NRW) mit dem in Anlage 3 beigefügten Maßnahmenkatalog und den Abruf der Fördermittel in voller Höhe (rd. 47,33 Mio. Euro) zuzüglich den Einsatz von geforderten Eigenmitteln in Höhe von 10% (rd. 5,259 Mio. Euro) in Köln. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der erteilten Förderzusagen durch das Land NRW.
Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:
- Modernisierung der Inhouse-Verkabelungen
- Ausbau des WLAN durch Beschaffung von Hardware und Lizenzen
- Sicherstellung des Internetempfangs in GIGA-BIT Geschwindigkeit
- Neu- und Ersatzbeschaffung von Switchen
- Geräte zum Ausbau der Präsentations- und Anzeigetechnik m. Ansteuerungsgeräten
- Mobile Endgeräte
- Coding-Elemente mit Zubehör
- Digitale Fachraumausstattung
- Modernisierung von Informatikräumen
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung (siehe Anlage 3 / Maßnahmenkatalog mit Beschreibung) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu erteilen.
Den im Maßnahmenkatalog benannten Maßnahmen zur Digitalisierung der Kölner Schulen wird vom Rat im Sinne der Bedarfsprüfung zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und -prüfung unterliegen. Soweit es die Zuwendungsrichtlinien vorgeben, wird von der Verwaltung mit der jeweiligen Schule ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept erarbeitet, das auch den jeweiligen angemeldeten Bedarf begründen wird.
Notwendige Verschiebungen bei genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, oder sollte die technische Weiterentwicklung von Geräten etc. es notwendig machen, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen heranzuziehen. Auch zusätzliche Maßnahmen können durch eine Umschichtung der Fördergelder durch die Verwaltung vorgenommen werden. So hat z.B. die sehr dynamische Entwicklung der vergangenen Wochen mit den Auswirkungen des Corona-Virus auf den schulischen Alltag allen Beteiligten gezeigt, dass es rasant an Bedeutung gewinnt, Möglichkeiten der Kommunikation und des Dokumentenaustausches mit dezentralen Standorten in die kommenden strategischen Projekte einzubeziehen (wie cloud-basiertes Arbeiten mit der Integration von Videokonferenzen und Lösungen der Telekommunikation).
Es ist geplant, die Fördermittel vollumfänglich in den Jahren 2020 bis 2024 auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind.
2. Der Rat nimmt die gem. Anlage 4 und 5 vorgenommene Aufteilung auf die Jahre 2020 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Für die haushaltsmäßige Umsetzung in 2020 und 2021 beschließt der Rat vorbehaltlich der Gewährung der Landesförderung die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe von investiven Auszahlungsmitteln in Höhe von insgesamt rd. 1,9 Mio. € in 2020 bzw. rd. 5,6 Mio. € für 2021 im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei den nachfolgend noch zu bildenden Finanzstellen:
|
Jahr 2020 |
Jahr 2021 |
4050-0301-0-6015 - WLAN - DigitalPakt |
200.000 |
700.000 |
4050-0301-0-6016 - Gigabit Internet - DigitalPakt |
60.000 |
300.000 |
4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt |
900.000 |
3.825.000 |
4050-0301-0-6018 - Coding-Elemente - DigitalPakt |
0 |
200.000 |
4050-0301-0-6019 - Fachraumausstattung - DigitalPakt |
579.425 |
197.800 |
4050-0301-0-6020 - Modernis. Informatikräume - DigitalPakt |
120.000 |
345.000 |
Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt in 2020 und 2021 aus Mehreinzahlungen aus dem 90%-igen Zuwendungsanteil „DigitalPakt NRW“ in Höhe von rd. 1,67 Mio. € (2020) bzw. in Höhe von rd. 5,01 Mio. € (2021). Die Finanzierung des 10%-igen städtischen Eigenanteils erfolgt in 2020 und 2021 aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4050-0301-0-6013 „Gute Schule 2020“ in Höhe von rd. 186.000 € (2020) bzw. rd. 560.000 € (2021).
Die gem. Anlage 4 bzw. 5 für 2020 und 2021 im Rahmen der Umsetzung entstehenden konsumtiven Mehrbedarfe im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben in Höhe von rd. 980.000 € (2020) bzw. rd. 5,5 Mio. € (2021) werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung mittels echter bzw. unechter Deckung finanziert.
Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2022-2024 erfolgt im Rahmen des Hpl-Aufstellungsverfahren 2022 ff.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt