Nachtrag: 27.05.2020
Sitzung: 16.06.2020 BV7/0059/2020
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 1483/2020
Beschluss:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bereits nach Modell 2
(Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB (gemäß Anlage 1)
abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von
außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und am jeweiligen Bezirksrathaus,
für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen.
Ergänzt wird
dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen
Internetseite unter Angabe verantwortlicher Ansprechpartner*innen für
telefonische oder schriftliche Rückfragen. Ferner besteht zusätzlich die
Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbürgermeisterin/den
Bezirksbürgermeister direkt online einzureichen.
Auf das
Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des
Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetseite
hingewiesen.
Zusätzlich zum
Amtsblatt erfolgt die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch
über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau.
Im sachlich
begründeten Einzelfall kann in Absprache zwischen der
Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit
dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, eine andere
alternative Beteiligungsform vereinbart werden, ohne dass es hierzu einer
gesonderten Beschlussfassung bedarf.
Die genannte
Abweichung von Modell 2 soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden.
2.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende Beteiligungen, die
unter Anwendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie
für informelle Planungskonzepte analog zu Punkt 1 im Regelfall – ebenfalls
zeitlich bis zum 31.12.2020 befristet – zu verfahren. Planungen im öffentlichen
Raum (Platzgestaltungen) sollen in dieser Hinsicht ebenfalls geprüft werden.
3.
Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die jeweilige
Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Sofern die jeweilige
Bezirksvertretung zustimmt, findet die durch den Stadtentwicklungsausschuss
beschlossene Änderung der Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im jeweiligen
Stadtbezirk unmittelbar Anwendung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.