Nachtrag: 27.05.2020
Sitzung: 04.06.2020 BV6/0054/2020
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1483/2020
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die bereits nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB (gemäß Anlage 1) abweichend von der ursprünglichen Beschlusslage im Regelfall in Form eines von außen lesbaren Aushangs am Stadthaus Deutz und am jeweiligen Bezirksrathaus, für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen.
Ergänzt wird dieser Aushang durch die Bereitstellung der Planunterlagen auf der städtischen Internetseite unter Angabe verantwortlicher Ansprechpartner*innen für telefonische oder schriftliche Rückfragen. Ferner besteht zusätzlich die Möglichkeit, Stellungnahmen an die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister direkt online einzureichen.
Auf das Beteiligungsverfahren wird über einen in die Briefkästen im engeren Umkreis des Plangebietes (500 m Radius) zu verteilenden Flyer sowie in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln mit Link zur Internetseite hingewiesen.
Zusätzlich zum Amtsblatt erfolgt die Bekanntmachung für Vorhaben nach Modell 2 ergänzend auch über den Kölner Stadtanzeiger und die Kölner Rundschau.
Im sachlich begründeten Einzelfall kann in Absprache zwischen der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, eine andere alternative Beteiligungsform vereinbart werden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Beschlussfassung bedarf.
Die genannte Abweichung von Modell 2 soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden.
2.
gestrichen
3.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf
Wiedervorlage, falls die jeweilige Bezirksvertretung ohne Einschränkung
zustimmt. Sofern die jeweilige Bezirksvertretung zustimmt, findet die durch den
Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Änderung der Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den o.g. Punkten 1 und 2 im
jeweiligen Stadtbezirk unmittelbar Anwendung.
4. Die Fachverwaltung legt nach der
Durchführung des ersten Verfahrens einen Erfahrungsbericht vor.
5. Die Änderung ist bis zum 31.12.2020
befristet. Sollte das abweichende Verfahren aufgrund der Covid-19-Pandemie
nicht mehr notwendig sein, wird das ursprünglich Verfahren bereits vor dem
31.12.2020 wieder eingeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen