Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.      Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020/21 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung mit einem Überschuss in Höhe von 619,6 T€ fest.

2.      Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

3.      Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie aktuell nicht absehen können und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt