Sitzung: 15.06.2020 FA/0058/2020
Zusatz: Sammelumdruck vom 27.05.2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1188/2020
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der Rat genehmigt den Entwurf sowie die
Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des
Schulgebäudes für die Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51069 Köln-Dellbrück.
Die Gesamtkosten inklusive
Einrichtung für eine Realisierung im Passivhausstandard betragen circa 8.130.000 Euro brutto
(Baukosten in Höhe von rund 7.843.000 Euro und Einrichtungskosten in Höhe von
rund 287.000 Euro).
- Der Rat beauftragt
die Verwaltung mit der Firma Hochtief PPP Schulpartner Köln P1 GmbH &
Co. KG entsprechende Vereinbarungen zur Durchführung des Neubaus für die
Sekundarstufe II, Maßnahmen im Bestand, Abriss des Pavillonbaus und den
späteren Betrieb zu schließen.
- Zudem
genehmigt der Rat einen
Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten
gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 780.000 Euro. Durch den Baubeschluss wird
jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag
nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender
Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die an den Betreiber Hochtief PPP Schulpartner
Köln P1 GmbH & Co. KG, Alfredstr.236, 45133 Essen zu zahlenden Entgelte für
die Bauleistungen nach vertraglich vereinbartem Zahlungsplan und das ab
Vertragsbeginn zu zahlende Entgelt für die Betriebsleistungen werden über den
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft abgewickelt.
Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen des dann gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich für den Erweiterungsbau eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für Reinigung in Höhe von rund 189.039 Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2023 aus noch zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 205.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 82.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion Die Linke - zugestimmt