Sitzung: 16.06.2020 STA/0052/2020
Zusatz: Sammelumdruck vom 02.10.2019
Sammelumdruck für Anlage 8 vom 02.01.2020.
Die Angelegenheit wurde in der gemeinsamen Sondersitzung der Fachausschüsse erneut in die jeweiligen Gremien verwiesen.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2887/2019
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat die Annahme folgenden geänderten Beschlusses:
1.
Der Rat
bekennt sich zu den Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere vor
dem Hintergrund der Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt
und der Entwicklung eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes.
2.
Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung
der Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung
übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die
Bezirksregierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis
auf wenige Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen.
3.
Der Rat
bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den
Bezirksvertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis,
um diese in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat
die bereits erfolgte Beratung und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis
und erwartet das Ergebnis der umfassenden Umweltprüfung durch die
Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der Umweltprüfung mit den verbliebenen
Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere
Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebeten, die lokale Expertise
der Bezirksvertretungen zu würdigen.
4.
Der Rat
nimmt die von der Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer
Funktion zur Kenntnis. Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen
der Umweltprüfung durch die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der
jeweiligen Flächen im weiteren Verfahren.
5.
Der
prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale Gesamtstrategie eingepasst
werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen müssen in ausreichendem Maße
zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt werden. Dabei sind die Ziele
der Kölner Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie die Belange der regionalen
Partner. Darüber hinaus ist auf den
Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur-- und Klimaschutzes, sowie der
Belange der Klimawandelvorsorge, mit der notwendigen Bereitstellung einer
umfassenden Infrastruktur zu achten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – zugestimmt.