Nachtrag: 28.05.2020
Sitzung: 04.06.2020 UG/0049/2020
Zusatz: zugesetzt und zugestellt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/0685/2020
·
Zunächst lässt der Ausschussvorsitzende über
den Änderungsantrag der Gruppe GUT abstimmen:
Beschluss:
Der Punkt „Erhalt alter (Obst-) Bäume,
die zu nah am Grundstücksrand oder auf der "Schwarzliste" stehen (Änderung
des Ausnahmetatbestandes des Erhalts in einen Regeltatbestand, wenn keine
Beschwerde von Nachbarn vorliegt)“ wird ersetzt durch:
„Erhalt alter (Obst-) Bäume, unabhängig von ihrer
Höhe und Standort in der Parzelle.“
Ein weiterer Punkt wird hinzugefügt:
„Vorschreiben eines Maximalanteils an versiegelter
Fläche von 1/5 der Gartenfläche. Bereits bestehende Hütten haben
Bestandsschutz.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die
Linke.