Beschluss:
Der Rat beschließt das
Pilotprojekt zur Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren
Domumfeldes entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld.
Die Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger
Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet
abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.
Zu diesem Zweck beschließt
der Rat die als Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für
das Gebiet der Stadt Köln (KSO) mit der dazu gehörenden Anlage 1
Übersichtsplan.
Diese besondere Regelung
„Straßenmusik Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach
diesem Zeitraum wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zur dauerhaften Lösung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der
Gruppe GUT zugestimmt.
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Anmerkung:
RM Tokyürek gibt ihren Wortbeitrag schriftlich zu Protokoll.