Beschluss:
2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird
ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem
Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in
Anspruch zu nehmen.
3.
Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein
zur Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und
Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie aktuell nicht absehen
können und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.