Beschluss:
1. Der Rat
beschließt die Umsetzung des Förderprogramms über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen
(DigitalPakt NRW) mit dem in Anlage 3 beigefügten Maßnahmenkatalog und den
Abruf der Fördermittel in voller Höhe (rd. 47,33 Mio. Euro) zuzüglich den
Einsatz von geforderten Eigenmitteln in Höhe von 10% (rd. 5,259 Mio. Euro) in
Köln. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der erteilten Förderzusagen durch
das Land NRW.
Die
Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:
-
Modernisierung der Inhouse-Verkabelungen
-
Ausbau des WLAN durch Beschaffung von Hardware und Lizenzen
-
Sicherstellung des Internetempfangs in GIGA-BIT Geschwindigkeit
-
Neu- und Ersatzbeschaffung von Switchen
-
Geräte zum Ausbau der Präsentations- und Anzeigetechnik m.
Ansteuerungsgeräten
-
Mobile Endgeräte
-
Coding-Elemente mit Zubehör
-
Digitale Fachraumausstattung
-
Modernisierung von Informatikräumen
Der
Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung (siehe Anlage 3 /
Maßnahmenkatalog mit Beschreibung) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die
Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden
Vergabebestimmungen zu erteilen.
Den
im Maßnahmenkatalog benannten Maßnahmen zur Digitalisierung der Kölner Schulen
wird vom Rat im Sinne der Bedarfsprüfung zugestimmt und die Verwaltung wird mit
der Durchführung der erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen beauftragt.
Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung
des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“
(Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer
inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und -prüfung
unterliegen. Soweit es die Zuwendungsrichtlinien vorgeben, wird von der
Verwaltung mit der jeweiligen Schule ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept
erarbeitet, das auch den jeweiligen angemeldeten Bedarf begründen wird.
Notwendige
Verschiebungen bei genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind
im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen
als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, oder sollte
die technische Weiterentwicklung von Geräten etc. es notwendig machen, sind
Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen heranzuziehen. Auch
zusätzliche Maßnahmen können durch eine Umschichtung der Fördergelder durch die
Verwaltung vorgenommen werden. So hat z.B. die sehr dynamische Entwicklung der
vergangenen Wochen mit den Auswirkungen des Corona-Virus auf den schulischen Alltag
allen Beteiligten gezeigt, dass es rasant an Bedeutung gewinnt, Möglichkeiten
der Kommunikation und des Dokumentenaustausches mit dezentralen Standorten in
die kommenden strategischen Projekte einzubeziehen (wie cloud-basiertes
Arbeiten mit der Integration von Videokonferenzen und Lösungen der
Telekommunikation).
Es
ist geplant, die Fördermittel vollumfänglich in den Jahren 2020 bis 2024
auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei
vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits entsprechende
Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind.
2.
Der Rat nimmt die gem. Anlage 4 und 5 vorgenommene Aufteilung auf die
Jahre 2020 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.
Für
die haushaltsmäßige Umsetzung in 2020 und 2021 beschließt der Rat vorbehaltlich
der Gewährung der Landesförderung die außerplanmäßige Bereitstellung und
gleichzeitige Freigabe von investiven Auszahlungsmitteln in Höhe von insgesamt
rd. 1,9 Mio. € in 2020 bzw. rd. 5,6 Mio. € für 2021 im Teilfinanzplan 0301
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen bei den nachfolgend noch zu bildenden Finanzstellen:
|
Jahr 2020 |
Jahr 2021 |
4050-0301-0-6015 - WLAN - DigitalPakt |
200.000 |
700.000 |
4050-0301-0-6016 - Gigabit Internet - DigitalPakt |
60.000 |
300.000 |
4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt |
900.000 |
3.825.000 |
4050-0301-0-6018 - Coding-Elemente - DigitalPakt |
0 |
200.000 |
4050-0301-0-6019 - Fachraumausstattung - DigitalPakt |
579.425 |
197.800 |
4050-0301-0-6020 - Modernis. Informatikräume - DigitalPakt |
120.000 |
345.000 |
Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt in 2020 und 2021 aus
Mehreinzahlungen aus dem 90%-igen Zuwendungsanteil „DigitalPakt NRW“ in Höhe
von rd. 1,67 Mio. € (2020) bzw. in Höhe von rd. 5,01 Mio. € (2021). Die
Finanzierung des 10%-igen städtischen Eigenanteils erfolgt in 2020 und 2021 aus
Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ im Teilfinanzplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4050-0301-0-6013 „Gute Schule 2020“
in Höhe von rd. 186.000 € (2020) bzw. rd. 560.000 € (2021).
Die
gem. Anlage 4 bzw. 5 für 2020 und 2021 im Rahmen der Umsetzung entstehenden
konsumtiven Mehrbedarfe im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben in Höhe
von rd. 980.000 € (2020) bzw. rd. 5,5 Mio. € (2021) werden im Rahmen der
unterjährigen Bewirtschaftung mittels echter bzw. unechter Deckung finanziert.
Die
Mittelveranschlagung für die Jahre 2022-2024 erfolgt im Rahmen des
Hpl-Aufstellungsverfahren 2022 ff.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.