Beschluss:
1.
Der Rat stellt
den Bedarf für die Einrichtung von 80 Dauerzählstellen als Grundlage für die
Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten zur Intensivierung des
Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von insgesamt 3.342.091 € (davon
1.933.133 € investiv und 1.408.960 € konsumtiv) fest und beauftragt die Verwaltung
mit der Umsetzung der Maßnahme.
2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlungsermächtigung gemäß § 83 GO NRW
in Höhe von 300.000 € für die Einrichtung von Dauerzählstellen im
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0011,
Erneuerung Dauerzählstellen, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan und in der gleichen
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Rahmen der flexiblen
Mittelbewirtschaftung.
3. Der Rat beschließt die Freigabe der außerplanmäßig
bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2020
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.