Beschluss (Abstimmung über Ziffer 2 des Beschlussvorschlags):
1. Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der
Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.04.2020 nach
eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
der Stadt Köln zum 31.12.2018 wie folgt Stellung:
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Der
Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamts und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten
eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an.
Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2018 einschließlich des
beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW.
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Ferner empfiehlt
er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen
Mängel zu beauftragen.
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Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und die
Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
2. Der
Rat beschließt:
- Der vom
Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss
bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2018 wird festgestellt.
- Der
Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
- Der
Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 83.948.223,26 Euro wird durch Inanspruchnahme
der Ausgleichrücklage ausgeglichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.