II. Abstimmung
über die Ursprungsvorlage
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung
der Stadt Köln (Anlage 1).
2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für
Öffentlichkeitsbeteiligung
- ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den
Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG),
- ab 2021 für alle
Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der
Verkehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist,
· ab 2022 für alle
Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein
Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen.
3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für
die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung dauerhaft
einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finanzierten Gesamtbedarf
in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kostenübersicht
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a). Es
ist ein kooperatives Büro der Verwaltung zusammen mit einer
stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem stadtgesellschaftlichen
Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren bestimmt wird.
4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für
Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch einen Beirat
Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium
aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von RM Wortmann (Freie
Wähler Köln) und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
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Anmerkung:
RM Thelen und Frau Oberbürgermeisterin Reker geben ihre Wortbeiträge
schriftlich zu Protokoll.