Beschluss:
1.
Der Rat spricht
sich auf Basis seines Beschlusses vom 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3988/2019) für
die Umsetzung des in der Begründung beschriebenen On-Demand-Angebotes als
Ergänzung zum bestehenden Angebot der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 für zunächst vier Jahre (Pilotphase) aus. Die
Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung
erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht
durchführen lassen.
Der ab 2021 entfallende
Fördermittelanteil wird entsprechend dem Beschluss vom 06.02.2020
(Vorlagen-Nr.: 3988/2019) im Wirtschaftsplan 2021 der KVB aufgestockt.
Aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrages hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) den durch die
Aufstockung geplanten Mehrverlust von 0,50 Mio. Euro pro Jahr ab 2021 der KVB
auszugleichen und kann damit zu einer potentiellen Ergebnisbelastung im
Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an die Stadt Köln
in 2022 führen.
2. Verwaltung und KVB werden beauftragt, das
Angebot während der Pilotphase zu überprüfen und ggf. Anpassungen im Rahmen des
bereitgestellten Budgets vorzunehmen. Sollten Änderungen hinsichtlich der
Gebietsauswahl und/oder des Budgets für sinnvoll oder notwendig erachtet
werden, sind die Gremien zu beteiligen.
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leistungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.