1. Der Rat stimmt der
Fortentwicklung des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ zu und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung für die Jahre 2020 und 2021. Der
Förderzeitraum startet erst nach Ablauf einer mindestens vierwöchigen
Vorankündigungsfrist.
Der
Verkehrsausschuss wird regelmäßig von der Verwaltung über die Umsetzung des
Förderkonzeptes informiert.
2.
Der Rat beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkonzeptes
erforderlichen Auszahlungsermächtigung in Höhe von 500.000 € im Teilfinanzplan
1201 – Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-AZ01 – aRAP
Lastenfahrräder für die Haushaltsjahr 2020 und 2021.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.