Beschluss:
Der Rat
beschließt die Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für die
Haushaltsjahre 2020 und 2021 zur isolierten Anhebung des Höchstbetrags der
Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, in
der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.