II.
Abstimmung über die geänderte
Vorlage
Beschluss:
Der
Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung
mit folgenden Änderungen:
1.
Zugangsfrist
Bezirksvertretungen, § 38 Abs. 1 a) lautet:
(1a)
Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens
am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung
der Bezirksvertretung einzureichen. Für den Zugang gemäß § 1 Abs. 2 Satz
1 wird abweichend der 9. Arbeitstag vor der Sitzung vorgesehen, für
die Aufgabe zur Post gem. § 1 Abs. 2 Satz 5 der 8. Arbeitstag.
2.
Anhörung der
Bezirksvertretungen § 38 Abs. 9 lautet:
(9)
Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der
Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet
innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich
die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der
Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als
Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In
begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von
der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht
für die Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.
Aktualisierung
des Verweises in § 38 Abs. 10:
(10)
Die Anhörungsfrist ruht während der Ratsferien gemäß § 43 dieser
Geschäftsordnung. Über den Antrag einer Bezirksbürgermeisterin/eines
Bezirksbürgermeisters auf Verlängerung der Sechs-Wochen-Frist entscheidet die
Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister.
Die
Neufassung tritt am 1. Juli 2020 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.