Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die Zügigkeit des
Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums, Blücherstraße 15-17, 50733 Köln-Nippes, zum
Schuljahr 2021/22 unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten
Schulstandortes Bülowstraße 90, 50733 Köln-Nippes, von 3 Zügen auf 4 Züge in
der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zu
erweitern.
2.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW die
Genehmigung für diesen Beschluss einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.