Beschluss:
1.
Die
Hygienestandards, nach denen die Reinigung arbeitet, müssen an die erhöhten
Anforderungen in der Coronapandemie angepasst werden. Das gilt für die
öffentlichen Einrichtungen Schulen und
Kitas, Jugendzentren, die KVB, die Städt. Kliniken, städt.
Beteiligungsunternehmen, Verwaltungsgebäude, städt. Kultureinrichtungen sowie
alle städt. Gebäude in eigener Nutzung. Bestehende, an die Coronapandemie
angepasste Hygienekonzepte müssen umgesetzt werden, die Umsetzung muss
kontrolliert werden. Es ist zu prüfen, ob alle öffentlichen Einrichtungen für
sich inzwischen ein solches, individuell an die Einrichtung angepasstes Konzept
entwickelt haben.
Die Verwaltung soll für die Dauer der
Coronapandemie und für die jeweiligen Bereiche unterschiedliche und zweckmäßige
neue Hygienestandards erlassen und umsetzen. Die Verwaltung wird beauftragt,
mit den Vorständen der städt. Beteiligungsunternehmen und der Geschäftsführung
der städt. Eigenbetriebe zu verhandeln, damit diese ebenso verfahren. Das gilt
parallel für Träger nicht-städtischer Kitas, Schulen und Jugendzentren.
2.
Der
Mehraufwand für Reinigungskräfte wird erfasst. Sie müssen nun in kürzeren
Abständen mehr Flächen wie z. B. Türklinken putzen, und diese auch noch
desinfizieren.
3.
Die
Reinigungskräfte gehören entweder zum Unternehmen, zur Einrichtung oder der Stadtverwaltung, für die sie
reinigen (Eigenreinigung) oder arbeiten für Fremdfirmen, die mit der Reinigung
beauftragt werden.
Die Reinigungskräfte werden in die Lage
versetzt, diesen Mehraufwand auch zu leisten. Bei Reinigungskräften der
Eigenreinigung soll das durch Erhöhung der Stundenzahl geschehen. Bei
Fremdreinigungsfirmen kann das durch eine (befristete) Aufstockung der
Leistungsvereinbarung passieren. Dabei ist zu kontrollieren, dass die Beiträge
für mehr Arbeitsstunden auch tatsächlich den Beschäftigten zugutekommen und
nicht als Gewinn der Reinigungsunternehmen verbucht werden.
4.
Alle
Reinigungskräfte müssen an einer Schulung teilnehmen, die umfasst, was in
dieser Ausnahmesituation als medizinisch notwendig zusätzlich geleistet werden
muss.
5.
Wo
möglich müssen Reinigungskräfte einem bestimmten Revier zugeordnet werden. Das
verbessert einerseits die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten,
andererseits verbessert die gründliche Kenntnis des zu reinigenden Bereichs das
Ergebnis nachhaltig.
6.
Die
Verwaltung muss dafür Sorge tragen, dass für alle Reinigungskräfte der Zugang
zu ausreichend Schutzausrüstung gewährleistet ist. Ein besonderes Augenmerk
muss auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen gelegt werden.
7.
Die
Stadt soll ein Konzept entwickeln, wie der Luftaustausch in geschlossenen
Räumen unterstützt und gewährleistet werden kann. Insbesondere soll das
Augenmerk auf technische Einrichtungen gelegt werden, die einen automatischen
Luftaustausch vornehmen. Das Konzept soll mit Kosten hinterlegt werden und dem
Rat zur Abstimmung gebracht werden.
8.
Langfristig
soll die Verwaltung den Anteil der Eigenreinigung signifikant erhöhen. Die
Aufsichtsratsmitglieder in städtischen Firmen setzen sich dafür ein, auch dort
Fremdfirmen weitgehend durch Eigenreinigung zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis
90/ Die Grünen, FDP, AfD sowie der Gruppe GUT und RM Gerlach und RM Wortmann
(Freie Wähler Köln) abgelehnt.