Zusatz: zurückgestellt am 04.06.2020

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 in der beigefügten Fassung fest.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Fraktion Die Linke bei Enthaltung der FDP-Fraktion.