Nachtrag: 09.06.2020

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt die „Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene als institutionelle Förderungen“ in allen Sparten der freien Szene und beauftragt die Verwaltung mit der dargestellten Umsetzung (Ausschreibung von dreijährigen Betriebskostenzuschüssen) ab dem Haushaltsjahr 2021.
Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2021 zur Verfügung.

Die Kriterien, die mit Änderungsantrag (1846/2016) am 08.11.2016 beschlossen wurden, sind weiterhin anzuwenden.

Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die Gesamtsumme künftig entsprechend anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.