Nachtrag: 09.06.2020
Sitzung: 09.06.2020 KuK/0049/2020
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/0801/2020
Der Ausschuss beschließt die „Förderung von
Interessenvertretungen der freien Szene als institutionelle Förderungen“ in
allen Sparten der freien Szene und beauftragt die Verwaltung mit der
dargestellten Umsetzung (Ausschreibung von dreijährigen
Betriebskostenzuschüssen) ab dem Haushaltsjahr 2021.
Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung,
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2021 zur Verfügung.
Die Kriterien, die mit Änderungsantrag (1846/2016) am
08.11.2016 beschlossen wurden, sind weiterhin anzuwenden.
Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist
die Gesamtsumme künftig entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.