Nachtrag: 15.06.2020
Sitzung: 18.06.2020 Rat
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2887/2019
Beschluss in der Fassung
des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020 (Anlage 20):
1.
Der Rat bekennt sich zu den
Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere vor dem Hintergrund der
Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt und der Entwicklung
eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes.
2.
Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der
Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung
übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die
Bezirksregierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis
auf wenige Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen.
3.
Der Rat bedankt sich bei der
Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den Bezirksvertretungen für
die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese in das weitere
Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte Beratung
und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis der
umfassenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach
der Umweltprüfung mit den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich
vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung
wird gebeten, die lokale Expertise der Bezirksvertretungen zu würdigen.
4.
Der Rat nimmt die von der
Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer Funktion zur Kenntnis.
Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Umweltprüfung durch
die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der jeweiligen Flächen im
weiteren Verfahren.
5. Der prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale
Gesamtstrategie eingepasst werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen
müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt
werden. Dabei sind die Ziele der Kölner Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie
die Belange der regionalen Partner.
Darüber hinaus ist auf den Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur--
und Klimaschutzes, sowie der Belange der Klimawandelvorsorge, mit der
notwendigen Bereitstellung einer umfassenden Infrastruktur zu achten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.