Beschluss
Der Rat der Stadt
Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“
nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit den von der Bezirksvertretung Nippes
vorgeschlagenen Änderungen des § 8 Abs. 1.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.