Beschluss

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit den von der Bezirksvertretung Nippes vorgeschlagenen Änderungen des § 8 Abs. 1.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.