Der Naturschutzbeirat nimmt die schriftliche Beantwortung, sowie die ergänzende mündliche Beantwortung in der Sitzung, zur Kenntnis.
Der Naturschutzbeirat nimmt die schriftliche Beantwortung, sowie die ergänzende mündliche Beantwortung in der Sitzung, zur Kenntnis.