Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020 in der beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt