Zusatz: Sammelumdruck vom 24.06.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest und beschließt, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

 

  1. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt