Sitzung: 07.09.2020 FA/0059/2020
Zusatz: Sammelumdruck vom 24.06.2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1454/2020
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest und beschließt, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
- Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt