„Der Rat
nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für
die Stadt Köln (s. Anlage
Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten
Förderprogramms auf sechs weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum
Beschlussvorschlag).
Der Rat beschließt die Freigabe der im
Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten
Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich
358.750 Euro.
Der Rat beschließt
für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahrzunehmenden
Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in
der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die
Deckung der Personalkosten in
Höhe von 38.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro ab dem Jahr 2021 sowie
anteiliger Sachkosten in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 25.600 Euro ab
dem Jahr 2021 erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im Teilplan 1005,
Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die
Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen wissenschaftliche Begleitung
in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Gesamtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung
erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit.
Auf Basis der Anlage 2 bittet die Bezirksvertretung
Nippes den Rat der Stadt Köln, die Laufzeit der Gemeinwesenarbeit der Dauer
einer wissenschaftlichen Begleitung anzupassen und die entsprechenden Mittel zur
Finanzierung sicherzustellen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.