Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung von zwei Interimsschulgebäuden durch Totalunternehmer in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen an den Standorten

Kreutzerstraße 11, 50672 Köln-Neustadt/Nord (Standort I:Schulgebäude als Interim für die Grundschule Antwerpener Straße und andere) und

Venloer Wall 13b, 50672 Köln-Neustadt/Nord (Standort II: Schulgebäude als Interim für die Grundschule Gilbachstraße und andere).

2.    Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der zwei Maßnahmen in Höhe von 21,3 Millionen Euro zuzüglich der Einrichtungskosten der Auslagerungsräume in Höhe von rund 480.000 Euro an.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die konsumtiven Einrichtungskosten der Auslagerungsräume in Höhe von voraussichtlich insgesamt 432.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 48.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.“

3.    Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungswert.

Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10% überschritten wird. Durch den Planungs- und Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt.

4.    Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt.

5.    Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im ersten Quartal 2021 nach voraussichtlichem Abschluss der europaweiten Ausschreibungsverfahren zu den 2 Schulbaumaßnahmen über den Stand der Ausschreibungen berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.