Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender
Schulplätze beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung
und Errichtung von zwei Interimsschulgebäuden durch Totalunternehmer
in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen an den Standorten
Kreutzerstraße 11, 50672
Köln-Neustadt/Nord (Standort
I:Schulgebäude als Interim für die Grundschule Antwerpener Straße und andere)
und
Venloer Wall 13b, 50672
Köln-Neustadt/Nord (Standort II:
Schulgebäude als Interim für die Grundschule Gilbachstraße und andere).
2.
Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung
der zwei Maßnahmen in Höhe von 21,3 Millionen Euro zuzüglich der
Einrichtungskosten der Auslagerungsräume in Höhe von rund 480.000 Euro an.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die
Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann
gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die konsumtiven
Einrichtungskosten der Auslagerungsräume in Höhe von voraussichtlich insgesamt
432.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven
Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 48.000 Euro erfolgt zum
Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln der Teilfinanzplans 0301,
Schulträgeraufgaben.“
3. Der Rat genehmigt zudem einen
Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungswert.
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht
erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr
als 10% überschritten wird. Durch
den Planungs- und Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher
Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts, et cetera)
erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt.
4. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019
festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend
angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfassung über die
Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt.
5.
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im ersten
Quartal 2021 nach voraussichtlichem Abschluss der europaweiten
Ausschreibungsverfahren zu den 2 Schulbaumaßnahmen über den Stand der
Ausschreibungen berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.