Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die
Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu
berücksichtigen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt