Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.08.2020 BV6/0055/2020 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 1474/2020/6 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 213 KB | |
![]() | Anlage Ratsvorlage 1474_2020 705 KB |
Gemäß § 36 Absatz
5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit §
10 Absätze 1 und 3 der Hauptsatzung beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler
im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:
„Die
Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Vorlage genannten
Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten beziehungsweise
durch Generalunternehmer errichten zu lassen.
Der
prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen
liegt zwischen
1,6 Mrd. Euro und 1,7 Mrd. Euro.
Die
Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der
Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan
0301,
Schulträgeraufgaben auf Grundlage des nach Inbetriebnahme der Objekte gültigen
Spartenverrechnungspreises.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth
(Die Linke) bei Enthaltung von Herrn Hubrich (parteilos)