Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln fasst folgenden Beschluss:
Für die Umsetzung des neuen § 48 Kinderbildungsgesetz zu flexiblen
Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen werden in Köln 3 Module für das
Kindergartenjahr 2020/21 angeboten. Jedes Modul beinhaltet einen Pauschalbetrag
für die Finanzierung. Um ein breit gefächertes Angebot vorhalten zu können,
werden je Modul Kontingente geschaffen.
Modul 1:
Die wöchentliche Öffnungszeit wird um 2,5 bis unter 5 Stunden über 45
Stunden/wöchentlich hinaus erweitert.
Hierfür stehen 60 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt
10.000,00 Euro.
Gesamtsumme: 0,6 Mio Euro
Modul 2:
Die wöchentliche Öffnungszeit wird um 5 bis unter 10 Stunden über 45
Stunden/wöchentlich hinaus erweitert.
Hierfür stehen 50 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt
20.000,00 Euro.
Gesamtsumme: 1,0 Mio Euro
Modul 3:
Die Schließungstage mindestens einer Gruppe in einer Kindertageseinrichtung
werden auf maximal 15 reduziert.
Hierfür stehen 70 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt
20.000,00 Euro.
Gesamtsumme: 1,4 Mio Euro
Sollte ein Modul nicht in vollem Umfang genutzt werden, können die
verbleibenden Mittel bei Bedarf auf die anderen Module verteilt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe, ein Konzept für eine individuelle Randzeitenbetreuung in Anlehnung an das Modellprojekt "Ergänzende Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung für Einelternfamilien in Deutschland" des Verbandes für alleinerziehende Mütter und Väter zu entwickeln und nach Möglichkeit umzusetzen. Hierfür stehen für das Kindergartenjahr 2020/21 bis zu 343.000 Euro zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt