Sitzung: 31.08.2020 BAU/0047/2020
Zusatz: - als Tischvorlage liegt Anlage 1 (Auszug Protokoll BV Innenstadt zum Alternativbeschluss) vor -
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0931/2020
Der Ausschussvorsitzende lässt zunächst über den Vertagungsantrag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss vertagt die Beschlussvorlage der Verwaltung und den Änderungsantrag in die nächste reguläre Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend lässt er darüber abstimmen, die Beratungsfolge um den folgenden Verkehrsausschuss zu erweitern.
Beschluss:
Der Bauausschuss erweitert die Beratungsfolge um den
folgenden Verkehrsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anschließend stellt er den Änderungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
- die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke. – zugestimmt.
Abschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung.
geänderter Beschluss:
1.
Der
Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des
Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung zur
Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an
denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten
technischen Stand umgesetzt.
2.
Die
Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt circa
600.000 Euro brutto.
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung
erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung.
3.
Sollten
der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungswünsche
haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet.
4.
Der Finanzausschuss
beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die
Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen,
im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020.
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – zugestimmt.